Die Geheimsprache der Personalisten
Jeder Arbeitnehmer hat ein gesetzliches Recht auf eine faire und objektive Bewertung seiner Tätigkeit in Form eines Arbeitszeugnisses. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig – so haben mehrere Gerichte entschieden. Da ist es nicht weiter verwunderlich, wenn die Verantwortlichen der Personalabteilungen eine Art Geheimsprache entwickelt haben, die es ihnen ermöglicht, Negatives sehr positiv zu umschreiben.
Grundsätzliches
Ein Arbeitszeugnis wird normalerweise nicht automatisch ausgestellt und muss vom Arbeitnehmer eingefordert werden (= Holschuld). Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, unentgeltlich, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Das Arbeitszeugnis kann auch nachträglich (und zwar auch Jahre später) eingefordert werden. Dennoch ist es ratsam, sich das Arbeitszeugnis sofort ausstellen zu lassen, da es nachträglich immer zu Schwierigkeiten kommen kann (z.B. wenn das Unternehmen aufgelöst wurde).
Das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis
Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Die notwendigen Inhalte eines einfachen Arbeitszeugnis sind:
- Allgemeine Angaben zur Person des/r ArbeitnehmerIn: Vorname, Nachname, akademischer Grad (wenn vorhanden), Geburtsdatum und –ort sowie die Adresse
- Genaue Bezeichnung des Arbeitgebers
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Art der Beschäftigung: Diese muss so genau beschrieben sein, dass der zukünftige Dienstgeber sich ein genaues Bild machen kann. Nur die Berufsbezeichnung ist zu wenig!
- Ausstellungsdatum und –ort
- Unterschrift des Zeugnisausstellers
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält überdies:
- Tätigkeiten als InteressensvertreterIn (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im
- Führung: Sozialverhalten und persönliche Eigenschaften
- Eventuell Beurteilung der Führungsfähigkeit
- Weshalb wurde das Dienstverhältnis aufgelöst bzw. das Zeugnis ausgestellt
- Schlussformel: Dank, Wünsche für die Zukunft, Bedauern über das Ausscheiden
Tätigkeiten als InteressensvertreterIn (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Arbeitszeugnis nur dann erwähnt werden, wenn der/die ArbeitnehmerIn dies ausdrücklich wünscht!
Die Bedeutung der Zeugnissprache
Hinter, auf den ersten Blick sehr positiven Formulierungen, können sich oft auch negative Wertungen verbergen. Gerade bei qualifizierten Arbeitszeugnissen schlägt der Geheimcode der Personalisten zu. Einem besonderen Augenmerk kommt hierbei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung zu.
Zusammenfassende Leistungsbeurteilungen:
Mögliche Formulierungen hierbei können sein:
Sehr gut
„Sie/Er hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“
„Wir waren mit ihren/seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden.“
„Ihre/Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.“
„Sie/Er hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt.“
Gut
„Sie/Er hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
„Wir waren mit ihren/seinen Leistungen immer sehr zufrieden/ stets voll zufrieden.“
„Ihre/Seine Leistungen waren voll und ganz zufrieden stellend.“
Befriedigend
„Sie/Er hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
„Mit ihrer/seiner Leistung waren wir voll zufrieden.“
„Ihre/seine Leistungen waren stets zufrieden stellend.“
Ausreichend
„Sie/Er hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
„Mit ihrer/seiner Leistung waren wir zufrieden.“
„Sie/Er hat unseren Erwartungen entsprochen.“
Mangelhaft
„Sie/Er hat die ihr/ihm übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
„Sie/Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.“
„Sie/Er hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt.“
Ungenügend
„Sie/Er hat sich bemüht, die ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“
„Sie/Er hat sich bemüht, den Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.“
Spezielle Formulierungen
Der Bürokrat der keine Initiativen entwickelt:
…hat alle Arbeiten ordnungsgemäß/pflichtbewusst erledigt.
Der unangenehme Blender:
…sie/er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
Der Betriebsrat:
Er trat innerhalb wie außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer auf.
Der Mitläufer, der sich gut anpassen kann:
…mit ihren/seinen Vorgesetzten ist sie/er gut zurechtgekommen.
Die Null in jeder Hinsicht:
…wegen ihrer/seiner Pünktlichkeit war sie/er stets ein gutes Vorbild.
Der Versager:
Sie/Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
Natürlich sehen sich unsere Coaches gerne ihre Arbeitszeugnisse im Rahmen eines Karrierecoachings durch und geben ihnen Auskunft über die darin enthaltene „Benotungen“.
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