Diskriminierung in der Arbeitswelt

Das kannst du tun!

Vorurteile und Diskriminierung sind nach wie vor leider weit verbreitet. Doch wir alle können etwas dagegen unternehmen! Wir haben uns Diskriminierung in der Arbeitswelt genauer angesehen und herausgefunden, wie man sie erkennt und was dagegen unternommen werden kann.

Wen betrifft Diskriminierung?

Diskriminierung kann Menschen unter anderem aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung betreffen. Es ist verboten, Menschen aufgrund solcher Merkmale zu benachteiligen. Diskriminierendes Verhalten zeigt sich zum Beispiel durch rassistisches Verhalten, sexistische Witze oder sexuelle Belästigung, Mobbing von LGBTQIA+ Personen und Ausgrenzung aufgrund von Religion oder Herkunft.

Schon bei der Stellenausschreibung kann es zu Diskriminierung kommen. Beispielsweise, wenn Menschen ohne triftigen Grund (z.B. Arbeit in Frauenhäusern) aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft ausgeschlossen werden. Diskriminierung erstreckt sich von der Stellenausschreibung über Bewerbungen, Jobinterviews, Gehalt, Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung bis zur Beförderung und sogar zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Was kann ich dagegen tun?

Man muss bei Diskriminierung nicht tatenlos zusehen. Wir haben drei Beispiele für Diskriminierung bei der Jobsuche und zeigen dir, wie du handeln kannst.

Stellenausschreibung

In Stellenausschreibungen dürfen keine Anmerkungen bezüglich Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung enthalten sein. Nur in seltenen Fällen ist es erlaubt, wenn diese Merkmale eine entscheidende Voraussetzung sind.

Solltest du eine diskriminierende Stellenausschreibung entdecken, kannst du diese bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft melden.

Rassismus im Bewerbungsprozess

Arbeitssuchende dürfen nicht aufgrund ihres Namens, Aussehens, ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit abgelehnt werden.

→ Solltest du betroffen sein, kannst du dir bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft Beratung holen. Du kannst den Vorfall melden und eine Klage auf Schadenersatz einbringen. Wichtig ist, die Diskriminierung zu dokumentieren (Wo?, Wann?, Was?) und Zeug*innen anzusprechen.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Bestimmte Fragen dürfen in einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden, außer sie sie sind unmittelbar relevant. Beispielsweise dürfen Arbeitssuchende, insbesondere Frauen, nicht nach einer Schwangerschaft oder Kinderwunsch gefragt werden. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei gefährlichen Tätigkeiten, ist diese Frage erlaubt).

→ Wenn dir eine unzulässige Frage gestellt wird, musst du diese nicht beantworten. Du kannst darauf hinweisen oder sogar ohne Konsequenzen lügen.

Die wichtigsten Anlaufstellen & unsere Quellen

Wenn du von Diskriminierung bei der Jobsuche oder am Arbeitsplatz betroffen bist oder jemanden kennst, findest du hier weitere Informationen und Unterstützung:



Valerie Lechner

Social Media & Communication Managerin bei Uniport